Wie Generalunternehmer komplexe Claims durchsetzen können

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In einem Gastbeitrag für das Deutsche Ingenieurblatt zeigt Katharina Weber, dass Generalunternehmer im Anlagenbau gute Chancen haben, ihre Claims nachzuverhandeln. Obwohl die Mehrkosten nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags sind.  

EPC-Verträge sind im Anlagenbau gang und gäbe. Dabei tritt der Anlagenbauer als Generalunternehmer auf und übernimmt Planung (Engineering), Beschaffung (Procurement) sowie den eigentlichen Bau (Construction) des Projektes – auch mit Unterstützung von Subunternehmen.

Die Risiken, die solche Projekte bergen, kalkuliert der Generalunternehmer idealerweise bereits beim Angebot ein. Doch in Zeiten unverschuldeter Projektverzögerungen oder steigender Preise für Rohstoffe kann eine solche Kalkulation schnell deutlich daneben liegen. Bloß wie lassen sich die Claims dennoch durchsetzen?

Katharina Weber erläutert in ihrem Gastbeitrag, wo Generalunternehmer mit ihren Forderungen ansetzen können und wie sie mit einer End-to-End-Verhandlungsoptimierung beste Voraussetzungen für die Nachverhandlungen schaffen. 

Lesen Sie den vollständigen Gastbeitrag von Katharina Weber im Deutschen Ingenieurblatt: 

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